» Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten die nachfolgenden AGB. Die AGB für Unternehmen, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und juristische Personen des öffentlichen Rechts finden Sie im Anschluss.
| » Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten die nachfolgenden AGB |
| § 1 Vertragsabschluß Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Der Anbieter recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt der Anbieter manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 7 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte der Anbieter nicht binnen 7 Tage nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. |
| § 2 Leistungsumfang Die TMG - TEVO MEDIA GmbH bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, CD-ROM-Produktion, Webhosting, Programmierdienstleistungen, Softwareverkauf, Dienstleistungen an Internetservern, EDV-Beratung. Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Anbieter nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann der Anbieter dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der Kunde schriftlich darauf hingewiesen worden ist. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hätte daran kein Interesse. Bei der Registrierung von Domains tritt der Anbieter nur als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. der Denic e.G. für deutsche Domains) auf. Der Anbieter schuldet nicht die Zuteilung einer bestimmten Domain, da er auf die Vergabe keinen Einfluß hat und diese gemäß den Bedingungen der einzelnen Registrierungsstellen erfolgen. Im Einzelfall steht diesen ein Ermessensspielraum zu, auf dessen Ausübung der Anbieter keinen Einfluß hat. |
| § 3 Preise und Zahlung Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern nicht ein anderes vereinbart ist. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise, es sei denn, das ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Übersteigen die anwendbaren Listenpreise die ursprünglich vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Preisänderungen teilt der Anbieter dem Kunden ausdrücklich per Email, an seine hinterlegte Mailadresse in den Stammdaten mit und gelten soweit als akzeptiert falls nicht innerhalb 30 Tagen ein Widerspruch beim Anbieter eingeht. Die angegebenen Preise sind Endpreise incl. Umsatzsteuer und ggf. anderen anfallenden amtlichen Gebühren. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen. Der Kunde muss damit rechnen, dass der Anbieter die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der Kunde Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Der Anbieter ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. |
| § 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem Anbieter nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit der Anbieter seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für ihn unabwendbaren Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten keine nachteiligen Rechtsfolgen für ihn ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. |
| § 5 Abnahme Der Kunde wird die Leistungen nach Maßgabe der vom Anbieter zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald der Anbieter die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Anbieter die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, b) oder der Kunde das Werk oder Teile davon ohne weitere Prüfung nutzt, insbesondere zugänglich ins Netz stellt oder den Anbieter damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der vom Anbieter erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen. |
| § 6 Mitwirkungspflicht Der Kunde wird notwendige Daten, insbesondere einzupflegende Inhalte oder Programmbestandteile zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit der Anbieter dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Anbieter keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich. |
| § 7 Nutzungsrechte Dieser Abschnitt (§ 7) gilt, soweit die Programmierung einer Software, eine graphische Gestaltung, die Gestaltung einer Webseite oder ähnliches geschuldet ist. Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Erbringt der Anbieter Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Sämtliche Nutzungsrechte erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Der Anbieter geht bei der Verwendung von Vorlagen oder bestehender Software des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Andernfalls stellt der Auftraggeber den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über jede unrechtmäßige Nutzung der Auftragsarbeit, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie den Anbieter in der Rechtsverfolgung zu unterstützen. Der Anbieter kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 10% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Auftragsarbeit erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit der Auftragsarbeit nutzen. Wird der Anbieter vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. |
| § 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, sein Logo und einen Urhebervermerk in die Auftragsarbeit für den Kunden einzubinden und diese sofern es sich um ein Onlineprojekt handelt mit seiner Internetpräsenz zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die in Programm- oder Webseitencode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Der Anbieter behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. |
| § 9 Gewährleistung Der Kunde wird alle Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren). Alle Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle). |
| § 10 Haftung Der Anbieter haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 500,- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz im Falle der Anwendbarkeit des Mietrechtes (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch für die Haftung des Anbieters und seiner Mitarbeiter aufgrund unerlaubter Handlung, sofern diese mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag in Zusammenhang steht. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Bei der Erbringung von Internetdienstleistungen und der Vermittlung von Zugängen zu Datennetzen oder Serverzugängen (z.B. Emailproviding) garantiert der Anbieter eine Verfügbarkeit der Dienste in 95% der Zeit im Jahresmittel und haftet in der verbleibenden Zeit nicht für unverschuldete Ausfälle. Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden infolge eines vom Anbieter verschuldeten Ausfalls bleiben unberührt. |
| § 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. |
| § 12 Datenschutz und Geheimhaltung Der Anbieter speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Sourcecode sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, technisch zu verhindern. |
| § 13 Vertragslaufzeit & Kündigung Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Kunde frühestens einen Monat nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Länge der Vertragslaufzeit, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann der Anbieter fristlos kündigen. |
| § 14 Mitteilungen Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Verwendung von Emails dagegen bei einer Kündigung, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden. Rechnungen werden ebenfalls per Mail versandt. Rechnungen für Beträge unter € 100,- werden auf Papier nur auf speziellen Wunsch ausgeliefert und mit € 1,50 berechnet. |
| § 15 Anwendbares Recht Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
| § 16 Pflichten und Obliegenheit des Kunden Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere - die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, die dem Anbieter entstandenen Kosten zu erstatten. Diese betragen, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren oder niedrigeren Schadens durch eine der Parteien, 15,- Euro - alle von ihm für die Nutzung der Internet-Dienstleistungen vorgesehenen Mitarbeiter sorgfältig auswählen und sie in geeigneter Form zur Einhaltung der in diesem Vertrag und seinen Anlagen bestimmten Nutzungsbedingungen verpflichten. - die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; - dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; - die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von Dienstleistungen des Anbieters personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift; - das Produkte und Dienstleistungen nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können; - den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen; - den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen; - den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Produkten oder Dienstleistungen nach diesem Vertrag durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des Anbieters verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters; - vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. - die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die vorstehend aufgeführten Bestimmungen einzuhalten; - bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände (Mailboxinhalte und Dokumente) durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunde mehr möglich ist. |
| § 17 Vertragswidrige Nutzung Der Anbieter ist berechtigt, bei einem rechtswidrigen Verstoß des Kunden oder der von ihm ermächtigten weiteren Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 16 genannten Pflichten den Zugang zu seinen Dienstleistungen zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Strafgesetzverstoß (insbesondere Pornographie- und Propagandadelikten) die betroffenen Daten zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, Dritte die er zum Zugriff auf System des Anbieters ermächtigen will, seinerseits darauf zu verpflichten, die vorstehenden Bestimmungen und diejenigen des § 16 einzuhalten und sich im Verletzungsfalle zum Schadenersatz gegenüber dem Anbieter zu verpflichten. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 16 festgelegten Pflichten durch einen vom Kunden berechtigten Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. |
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die nachfolgenden AGB. Die AGB für alle Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) stehen zuvor.
| » Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB | |
| § 1 Vertragsschluss Für Verträge gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Der Anbieter recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt der Anbieter manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 7 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte der Anbieter nicht binnen 7 Tage nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. |
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| § 2 Leistungsumfang Die TMG - TEVO MEDIA GmbH bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, CD-ROM-Produktion, Webhosting, Programmierdienstleistungen, Softwareverkauf, Dienstleistungen an Internetservern, EDV-Beratung, Serverkomplettvermietung. Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Anbieter nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann der Anbieter dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der Kunde schriftlich darauf hingewiesen worden ist. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei der Registrierung von Domains tritt der Anbieter nur als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. der Denic e.G. für deutsche Domains) auf. Der Anbieter schuldet nicht die Zuteilung einer bestimmten Domain, da er auf die Vergabe keinen Einfluß hat und diese gemäß den Bedingungen der einzelnen Registrierungsstellen erfolgen. Im Einzelfall steht diesen ein Ermessensspielraum zu, auf dessen Ausübung der Anbieter keinen Einfluß hat. |
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| § 3 Preise und Zahlung Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass die der Anbieter Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der Anbieter Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Der Anbieter ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. |
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| § 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung des Anbieters die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem Anbieter nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit der Anbieter vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für ihn keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. |
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| § 5 Abnahme Die Bestimmungen dieses Abschnittes (§ 5) gelten soweit die Erbringung eines Werkes geschuldet ist, was insbesondere bei der Erstellung von Grafikdienstleistungen, Webseitengestaltung, Programmierung und Einrichtung von Programmen und Servern der Fall ist. Der Kunde wird die Leistungen nach Maßgabe der vom Anbieter zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald der Anbieter die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Anbieter die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, b) oder der Kunde das Werk oder Teile davon ohne weitere Prüfung nutzt, insbesondere zugänglich ins Netz stellt oder den Anbieter damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der vom Anbieter erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen. |
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| § 6 Mitwirkungspflicht Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit der Anbieter dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Anbieter keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn der Anbieter dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde den Anbieter unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich. |
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| § 7 Nutzungsrechte Dieser Abschnitt (§ 7) gilt, soweit die Programmierung einer Software, eine graphische Gestaltung, die Gestaltung einer Webseite oder ähnliches geschuldet ist. Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Erbringt der Anbieter Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Sämtliche Nutzungsrechte erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Der Anbieter geht bei der Verwendung von Vorlagen oder bestehender Software des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Andernfalls stellt der Auftraggeber den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über jede unrechtmäßige Nutzung der Auftragsarbeit, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie den Anbieter in der Rechtsverfolgung zu unterstützen. Der Anbieter kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 10% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Auftragsarbeit erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit der Auftragsarbeit nutzen. Wird der Anbieter vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. |
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| § 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, sein Logo und einen Urhebervermerk in die Auftragsarbeit für den Kunden einzubinden und diese sofern es sich um ein Onlineprojekt handelt mit seiner Internetpräsenz zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die in Programm- oder Webseitencode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Der Anbieter behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. |
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| § 9 Gewährleistung Der Kunde wird alle Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren). Alle Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle). |
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| § 10 Haftung Der Anbieter haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 500,- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz im Falle der Anwendbarkeit des Mietrechtes (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch für die Haftung des Anbieters und seiner Mitarbeiter aufgrund unerlaubter Handlung, sofern diese mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag in Zusammenhang steht. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Bei der Erbringung von Internetdienstleistungen und der Vermittlung von Zugängen zu Datennetzen oder Serverzugängen (z.B. Emailproviding) garantiert der Anbieter eine Verfügbarkeit der Dienste in 95% der Zeit im Jahresmittel und haftet in der verbleibenden Zeit nicht für unverschuldete Ausfälle. Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden infolge eines vom Anbieter verschuldeten Ausfalls bleiben unberührt. |
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| § 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. |
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| § 12 Datenschutz und Geheimhaltung Der Anbieter speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Sourcecode sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, technisch zu verhindern. |
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| § 13 Vertragslaufzeit & Kündigung Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Kunde frühestens einen Monat nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Länge der Vertragslaufzeit, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann der Anbieter fristlos kündigen. |
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| § 14 Mitteilungen Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Verwendung von Emails dagegen bei einer Kündigung, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden. Rechnungen werden ebenfalls per Mail versandt. Rechnungen für Beträge unter € 250,- werden auf Papier nur auf speziellen Wunsch ausgeliefert und mit € 1,50 berechnet. |
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| § 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Meitingen vereinbart. Als Gerichtsstand wird Augsburg vereinbart. |
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| § 16 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. |
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| § 17 Pflichten und Obliegenheit des Kunden Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere - die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, die dem Anbieter entstandenen Kosten zu erstatten. Diese betragen vorbehaltlich des Nachweises eines höheren oder niedrigeren Schadens durch eine der Parteien 15,- Euro. - alle von ihm für die Nutzung der Internet-Dienstleistungen vorgesehenen Mitarbeiter sorgfältig auswählen und sie in geeigneter Form zur Einhaltung der in diesem Vertrag und seinen Anlagen bestimmten Nutzungsbedingungen verpflichten. - die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; - dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; - die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von Dienstleistungen des Anbieters personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift; - das Produkte und Dienstleistungen nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können; - den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen; - den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen; - den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Produkten oder Dienstleistungen nach diesem Vertrag durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des Anbieters verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters; - vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. - die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die vorstehend aufgeführten Bestimmungen einzuhalten; - bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände (Mailboxinhalte und Dokumente) durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunde mehr möglich ist. |
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| § 18 Vertragswidrige Nutzung Der Anbieter ist berechtigt, bei einem rechtswidrigen Verstoß des Kunden oder der von ihm ermächtigten weiteren Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 17 genannten Pflichten den Zugang zu seinen Dienstleistungen zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Strafgesetzverstoß (insbesondere Pornographie- und Propagandadelikten) die betroffenen Daten zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, Dritte die er zum Zugriff auf Systeme des Anbieters ermächtigen will, seinerseits darauf zu verpflichten, die vorstehenden Bestimmungen und diejenigen des § 17 einzuhalten und sich im Verletzungsfalle zum Schadenersatz gegenüber dem Anbieter zu verpflichten. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 17 festgelegten Pflichten durch einen vom Kunden berechtigten Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. |
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